Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und EVENTDUELL, Anne Richter, Boderitzer Straße 29,01217 Dresden (nachfolgend ,,EVENTDUELL” genannt) gelten ausschließlich diese ,,Allgemeinen Geschäftsbedingungen”. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von EVENTDUELL ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen ,,Allgemeinen Geschäftsbedingungen” abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftfom.

2. Angebot und Abschluss

Grundlage der Geschäftsbeziehung ist eine jeweilige Auftragsbestätigung in Schriftform, in dem die vereinbarten Leistungen sowie Vergütungen festgehalten werden. Die Abschlussrechnung kann die Auftragsbestätigung bei Bedarf um bis zu l0% der Auftragssumme übersteigen. Der Kunde erklärt sich damit bei Auftragsvergabe einverstanden. Produktionsnebenkosten werden immer geschätzt und nach tatsächlichem Aufuand abgerechnet. Angebote von EVENTDUELL sind stets freibleibend. Die Annahme eines Auftrages sowie mündliche, telefonische oder durch Vertreter oder Erfüllungsgehilfen getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung. Durch Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens EVENTDUELL wird die Buchung der Leistungen für beide Seiten bindend.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form. Anderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Verfagsschluss notwendig sind, teilt EVENTDUELL dem Kunden, soweit erforderlich, unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichung – dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. EVENTDUELL ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

4. Präsentation

Erhält EVENTDUELL nach einer Präsentation oder Erstellung einer Konzeption keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen, insbesondere deren Inhalte, im Eigentum von EVENTDUELL. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind unverzüglich an EVENTDUELL zurückzusenden.

5. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen von EVENTDUELL, Ideen, Konzepte, etc., auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von EVENTDUELL. Der Kunde erwirbt durch die Zahlung der Vergütung nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit EVENTDUELL darf der Kunde die Leistung von EVENTDUELL nur selbst, am Veranstaltungsort und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.

6. Verzug und Unmöglichkeit

Die Termine und Fristen für die Auftragsdurchführung werden gesondert vereinbart. Die Einhaltung der Termine setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt, insbesondere von EVENTDUELL erbetene Informationen und Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben erteilt und seine Zahlungen und sonstigen Verpflichtungen einhält. Einen Verzug hat EVENTDUELL solange nicht zu vertreten, als sie und ihre Erfüllungsgehilfen keine grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Vertragsverletzung trifft. Dies ist insbesondere gegeben bei Fällen der höheren Gewalt, Krankheit, Streik und Aussperrung, welche auf einem unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen führen. Wird EVENTDUELL durch die vorbezeichneten Lieferhindernisse die Leistungserbringung völlig unmöglich, so wird sie von ihren Vertragspflichten frei. Kommt EVENTDUELL mit der Leistungserbringung in Verzug, steht dem Kunden, sofern er nachweist, dass ihm aus dem Verzug ein Schaden entstanden ist, eine Verzugsentschädigung zu. Ein dem Kunden zustehender Schadensersatzanspruch beschränkt sich auf dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen voraussehbaren Schaden, höchstens aber auf 20 %, jeweils bezogen auf die vereinbarte Vergütung desjenigen Teils der Leistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder auch vertragsgemäß erbracht werden kann. Wird EVENTDUELL die Leistung grob fahrlässig oder schuldhaft unmöglich, so kann der Auftraggeber Schadenersatz verlangen. Dieser ist begrenzt auf 20 % der Vergütung für den Teil der Leistung, der aufgrund der Unmöglichkeit nicht erbracht werden kann. Anderweitige und darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen der verspäteten Lieferung oder Nichterfüllung ausgeschlossen.

7. Haftung

EVENTDUELL sowie seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur im Falle grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzung wird nur insoweit gehaftet, als es sich bei dem Schaden um eine typischerweise und vorhersehbaren Schaden handelt und solche Vertragspflichten betroffen sind, die für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind (Kardinalpflichten). In diesem Fall beträgt die Haftungshöchstgrenze 20 % der Vertragssumme, maximal jedoch 500,00 EUR. Davon unberührt bleibt die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Auftraggebers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfiillungsgehilfen beruhen. Das Gleiche gilt für Schäden, die vom Produkthaftungsgesetz umfasst werden oder auf arglistigem Verhalten des Auftraggebers beruhen.

8. Zahlung

Zahlungen welche durch Leistungen Dritter gegenüber EVENTDUELL entstehen sind sofort nach Rechnungslegung durch EVENTDUELL fäillig. Eine Zahlung in Höhe von 50 % der Vertragssumme und Honorars wird mit Vertragsunterzeichnung fällig, die restlichen 50 % sind spätestens zu Veranstaltungsbeginn fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basisdiskontsatz als vereinbart.

9. Reisekosten

Reisekosten von Mitarbeitern und der Geschäftsführung der EVENTDUELL werden mit 0,60 EUR/km berechnet. Spesen und Übernachtung werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

10. Stornierung

Mit Vertragsunterzeichnung werden bei einer Stornierung oder Kündigung 50 % der Vertragssumme fällig, dies gilt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Eine spätere Stornierung oder Kündigung verpflichtet den Kunden zur vollständigen Zahlung der in Auftrag gegeben Leistungen. Werden für den Kunden Aufträge an Dritte durch EVENTDUELL weitergegeben so sind diese bei Stornierung oder Kündigung zu 100 % füllig mit Vertragsunterzeichnung. Die Stornierung oder Kündigung muss schriftlich erfolgen.

11. Gagengeheimnis

Die Vertragspartner verpflichten sich gegenüber den Künstlern und Dritten über die jeweilige Gagenhöhe Stillschweigen zu bewahren. Für jeden Fall des Verstoßes wird eine Konventionalstrafe von 2000,00 EUR vereinbart.

12.Vermietung

Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache und an durch die Mietsache beschadigten Dingen. In diesem Fall ist vom Mieter der Neuanschaffungswert der Mietsache sowie die Beschaffungskosten zu ersetzen. Der Mieter haftet für Schäden an Leib und Seele bei Benutzung der Mietsache durch den Mieter oder Dritte.

13. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist der Ort der vereinbarten Veranstaltung, Gerichtsstand ist Dresden. Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages und der anderen Bestimmungen nicht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht.